Verkehrswertermittlung
Der Verkehrswert einer Immobilie gibt den voraussichtlich am Markt zu erzielenden Verkaufspreis wieder.
Entsprechend wird der Verkehrswert einer Immobilie im Baugesetzbuch (§ 194, BauGB) als der Preis definiert, der zum Bewertungsstichtag “im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften … ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre”.
Jedes von mir erstellte Wertgutachten setzt sich dabei aus folgenden Teilen zusammen:
- Zusammenfassung und Gesamteindruck
- Grund- und Bodenbeschreibung
- Beschreibung des Gebäudes und der Außenanlagen
- Bodenwertermittlung
- Vergleichswertermittlung und/oder
- Ertragswertermittlung und/oder
- Sachwertermittlung
- Objektspezifische Grundstücksmerkmale und sonstige Werteinflüsse
- Verkehrswert und/oder
- Verkehrswert für den Berechtigten und/oder
- Beleihungswertvorschlag
Für die Verkehrswertermittlung Ihres Grundstückes bzw. Ihrer Immobilie benötigen wir von Ihnen einige Unterlagen und Informationen, die Sie unserer “Checkliste zur Verkehrswertermittlung” entnehmen und die Sie gerne – soweit bereits vorhanden – zu unserem ersten Termin mitbringen können.
Profil / Mitgliedschaften
- Zertifizierte Wertermittlerin für Immobilien (IHK)
- Gutachterin für Immobilienwertermittlung (Diplom E.I.A.)
Hallo Frau Zimmer,
ich wollte Ihnen nur kurz eine Rückmeldung bzgl. Ihres Gutachtens geben.
Das Finanzamt hat alles anerkannt. Wir haben diese Woche offiziell ein Schreiben erhalten. Da hat sich die ganze Mühe ja gelohnt. 🙂 Aus diesem Grund möchte ich mich wieder bei Ihnen bedanken.