Aktuelles ☆ Dipl.-Ing. Dominique Zimmer – Architektin AKS – 06831 – 97950 I architektin@d-zimmer.com
2021-07-16T12:51:26+02:00

Aktuelles

Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021)

Juli 2021|

Novellierung des Wertermittlungsrechts:

weitere Infos

Auszug:

Das Bundeskabinett hat die ImmoWertV 2021 am 12. Mai 2021 beschlossen. Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 seine Zustimmung unter Änderungsmaßgaben erteilt (BR-Drs. 407/21 – Beschluss). Da die Änderungen klarstellenden Charakter haben und damit die Anwendung der neuen Regelungen erleichtern, hat das Bundeskabinett die Änderungen des Bundesrates akzeptiert und die Verordnung am 14. Juli 2021, wie von § 65 Nummer 1 GGO vorgesehen, in der geänderten Fassung erneut beschlossen. Dem schließt sich nun die Ausfertigung und die Verkündung im Bundesgesetzblatt an. Die Verordnung wird am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Da es sich um ein sehr umfangreiches Novellierungsvorhaben handelt, war das BMI im Verordnungsgebungsverfahren bestrebt, eine möglichst breite fachliche Diskussion zu ermöglichen. Abweichend vom Üblichen fand daher eine zweistufige Beteiligung statt.

In der ersten Beteiligungsphase (“Jedermann-Beteiligung”), die in der Zeit vom 19. Juni bis zum 21. August 2020 stattfand, bestand nicht nur für Länder, kommunale Spitzenverbände und Verbände, sondern für jedermann, insbesondere für die gesamte Fachöffentlichkeit, aber auch für sonstige natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Möglichkeit zur Stellungnahme

Die eingegangenen Stellungnahmen der Verbände und der Fachöffentlichkeit sind intensiv ausgewertet worden. Sofern die Verbände dem nicht widersprochen bzw. die Einzelpersonen hierzu ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben, sind die Stellungnahmen auf dieser Internetseite einsehbar. Darüber hinaus wurden die einzelnen Anregungen und Forderungen in der hier bereitgestellten Auswertungsübersicht zusammengestellt und mit einer Einschätzung des BMI versehen.

Der aufgrund der Ergebnisse der ersten Beteiligungsphase geänderte Entwurf der ImmoWertV war im Februar 2021 Gegenstand einer zweiten Beteiligungsphase für kommunale Spitzenverbände, Länder und Fachverbänden. Die Stellungnahmen der Verbände in der zweiten Beteiligungsphase sind ebenfalls auf dieser Internetseite einsehbar. Die Anhörungen der kommunalen Spitzenverbände, der Länder und der Fachverbände fanden Anfang März 2021 statt.

Referentin bei der EIA in Saarbrücken

Mai 2020|

Bei der EIA in Saarbrücken bin ich für folgende Themengebiete Referentin:

  • Zwangsversteigerungen
  • Verkehrswertermittlung bei Erbauseinandersetzungen und Ehescheidung
  • Bewertungsgesetz
  • Bauen im Bestand – Neu ab August 2021
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